Mautplficht - Ermäßigung für Menschen mit Behinderung
Eine Information über eine Leistung der ASFINAG
Ermäßigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderung
Voraussetzungen:
- Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Parkausweis)
- Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe)
- Eintragung der Einschränkung im Führerschein der behinderten Person
© ASFINAG
Die Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker/die behinderte Lenkerin zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person selbst gelenkt wird.
Antragstellung
Erstkauf an der Mautstelle (Verwaltungsgebäude), oder in einer besetzten Mautspur und der/die Dienstführer/in kommt zum Fahrzeug mitzubringen sind (Einfachheit halber gleich Fotokopien)
- ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
- Ihr Führerschein mit Einschränkungsvermerk
- Ihr Ausweis nach §29b StVO
Folgekauf ist bei der Durchfahrt möglich!
Preis
Kosten: € 7,-
Sie ist ein Jahr ab Ausstellung gültig für eine beliebige Anzahl von Fahrten auf den mautpflichtigen Streckenabschnitten der:
- A9 Pyhrnautobahn (Bosruck/Gleinalm), Mautstelle Bosruck/Gleinalm
- A10 Tauernautobahn (Tauern/Katschberg), Mautstelle St. Michael/Lg.
- S16 Arlberg Schnellstraße (Arlberg), Mautstelle St. Jakob
- A 13 Brennerautobahn
Hinweis:
A11 Karawankenautobahn: es werden keine Jahreskarten angeboten! Keine Ermäßigung!
Sonderregelung
A13 Brennerautobahn (gesamte Strecke mit Europabrücke), Hauptmautstelle Schönberg:
Eine Jahreskarte für behinderte LenkerInnen zur Benutzung der A 13 kann zu einem Preis von € 38,50 (inkl. 20 % MwSt) bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen erworben werden:
Bezugsberechtigt sind:
- Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt
- Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl 152/ 1957
- Zivilblinde mit Blindenausweis
- Behinderte, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können
Die Jahreskarte für behinderte LenkerInnen wird nur auf ein für den/die behinderte/n LenkerIn zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich auf der A13 Brenner Autobahn.
Bei Vorlage der Allonge (Vignettenabschnitt) einer gültigen PKW-Jahresvignette wird die Jahreskarte für behinderte Lenker/innen kostenlos ausgestellt.
Antrag: http://www.asfinag.at/maut/sondermaut/faq-und-downloads
Weitere Ermäßigungen
- Felbertauernstraße, Jahreskarte € 7,-, Nachweise wie ganz oben, gilt nur auf dieser Strecke! (Tel.+43/4852/63330-0), der/die Begünstigte muss als Halter des Fahrzeuges anlässlich des Passierens der Mautstelle im Fahrzeug anwesend sein, dieses aber nicht selbst lenken.
- Ermäßigung auf PKW-Tageskarte; Großglockner Hochalpenstraße (€ 24,-), Nockalmstraße (€ 8,50), Gerlos Alpenstraße (€ 6,-) und Villacher Alpenstraße (€ 13,50) bei Vorlage des Behindertenpasses vom BSB an der Mautstelle (nicht mit § 29 b Ausweis), auch als BeifahrerIn! (Tel. +43(0)662/873673-0)
Infoquelle
Felbertauernstr. AG, Großglockner Hochalpenstr. AG
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH: Tel.+43-(0)50108 DW 15554, www.asfinag.at