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Mautplficht - Ermäßigung für Menschen mit Behinderung

Eine Information über eine Leistung der ASFINAG

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Ermäßigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderung

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Voraussetzungen:

  • Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO (Parkausweis)

  • Fahrzeug, das eine für den behindertengerechten Betrieb geeignete Typisierung aufweist (Behindertenfahrzeug) oder zumindest Einschränkung der Lenkbefugnis auf den Betrieb eines Fahrzeuges ohne Kupplungspedal (Automatikgetriebe)

  • Eintragung der Einschränkung im Führerschein der behinderten Person


© ASFINAG

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Die Jahreskarte für behinderte Lenkerinnen und Lenker wird nur auf ein für den behinderten Lenker/die behinderte Lenkerin zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug von der behinderten Person selbst gelenkt wird.

Antragstellung

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Erstkauf an der Mautstelle (Verwaltungsgebäude), oder in einer besetzten Mautspur und der/die Dienstführer/in kommt zum Fahrzeug mitzubringen sind (Einfachheit halber gleich Fotokopien)

  • ausgefülltes Antragsformular

  • Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug

  • Ihr Führerschein mit Einschränkungsvermerk

  • Ihr Ausweis nach §29b StVO


Folgekauf ist bei der Durchfahrt möglich!
Preis
Kosten: € 7,-
Sie ist ein Jahr ab Ausstellung gültig für eine beliebige Anzahl von Fahrten auf den mautpflichtigen Streckenabschnitten der:

  • A9 Pyhrnautobahn (Bosruck/Gleinalm), Mautstelle Bosruck/Gleinalm

  • A10 Tauernautobahn (Tauern/Katschberg), Mautstelle St. Michael/Lg.

  • S16 Arlberg Schnellstraße (Arlberg), Mautstelle St. Jakob

  • A 13 Brennerautobahn


Hinweis:
A11 Karawankenautobahn: es werden keine Jahreskarten angeboten! Keine Ermäßigung!

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Sonderregelung


A13 Brennerautobahn (gesamte Strecke mit Europabrücke), Hauptmautstelle Schönberg:
Eine Jahreskarte für behinderte LenkerInnen zur Benutzung der A 13 kann zu einem Preis von € 38,50 (inkl. 20 % MwSt) bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen erworben werden:


Bezugsberechtigt sind:

  • Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, bei denen die Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 50 % beträgt

  • Schwerbeschädigte nach § 9 Abs. 2 Kriegsopferversorgungsgesetz, BGBl 152/ 1957

  • Zivilblinde mit Blindenausweis

  • Behinderte, die eine Behinderung von mindestens 50 % nachweisen können

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Die Jahreskarte für behinderte LenkerInnen wird nur auf ein für den/die behinderte/n LenkerIn zugelassenes Kraftfahrzeug ausgestellt und gilt ausschließlich auf der A13 Brenner Autobahn.
Bei Vorlage der Allonge (Vignettenabschnitt) einer gültigen PKW-Jahresvignette wird die Jahreskarte für behinderte Lenker/innen kostenlos ausgestellt.


Antrag: http://www.asfinag.at/maut/sondermaut/faq-und-downloads

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Weitere Ermäßigungen

  • Felbertauernstraße, Jahreskarte € 7,-, Nachweise wie ganz oben, gilt nur auf dieser Strecke! (Tel.+43/4852/63330-0), der/die Begünstigte muss als Halter des Fahrzeuges anlässlich des Passierens der Mautstelle im Fahrzeug anwesend sein, dieses aber nicht selbst lenken.

  • Ermäßigung auf PKW-Tageskarte; Großglockner Hochalpenstraße (€ 24,-), Nockalmstraße (€ 8,50), Gerlos Alpenstraße (€ 6,-) und Villacher Alpenstraße (€ 13,50) bei Vorlage des Behindertenpasses vom BSB an der Mautstelle (nicht mit § 29 b Ausweis), auch als BeifahrerIn! (Tel. +43(0)662/873673-0)

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Infoquelle
Felbertauernstr. AG, Großglockner Hochalpenstr. AG
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH: Tel.+43-(0)50108 DW 15554, www.asfinag.at